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Sie möchten einen Kleingarten? 

Der Bezirksverband hilft Ihnen gerne. 

Was sollten Sie wissen. 

Jeder Verein ist eine Gemeinschaft.

Als Mitglied können Sie deshalb nicht alles machen, was Sie möchten.

Es gibt Auflagen die befolgt werden müssen. 

Dazu gehört unter anderem.

Rücksichtnahme auf Ihren Gartennachbarn.

Die Ruhezeiten einhalten.

Laut Bundeskleingartengesetz § 1 ist die kleingärtnerische Nutzung Pflicht.

Auf eine grobe Einhaltung der 1/3 Teilung ist zu achten, das heißt,

1/3 Laube, Wege, Terrasse etc.,

1/3 Obst- und Gemüseanbau,

1/3 Sträucher, Zierpflanzen, Rasen.

Jede bauliche Veränderung am Gartenhaus darf erst nach vorherigen schriftlichem

Antrag und Genehmigung ausgeführt werden.

Das Errichten eines Gewächshauses oder Gerätehauses

erfordert einen schriftlichen Antrag an den Vorstand.

Eine Kompostecke soll so angelegt werden,

dass sie den Nachbarn nicht stört oder durch unangenehme Gerüche belästigt.

Die Entsorgung von Rasenschnitt

oder sonstigen Abfällen in den Außenbereich der Anlage ist nicht erlaubt.

Das Anpflanzen von Nadelhölzern ist untersagt.

SAT- oder andere Antennen sind nicht erlaubt.

Verbrennen von Laub, Holz oder anderen Abfällen ist strengstens verboten!

Das Aufstellen eines Schwimmbeckens ist verboten.

Der Kleingärtner verpflichtet sich an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen.

 

Was kostet ein Kleingarten jährlich. (ca: Preise aus dem Jahr 2010)

Pacht ca: 0,22 € / pro Qm und Jahr. Z.B. Garten 300 Qm = 66.-€ plus Umlage für die Gemeinschaftsflächen. 

Vereinsbeitrag ca : 50,00 €/Jahr 

Versicherung / Gartenlaube 

26,00 - 65,00 €/Jahr (Wert der Laube) 

Wasser ca: 1,75 €/qm plus Grundgebühr und Umlage des Wasserverlustes. 

Strom ca: 0,25 €/KWh plus Grundgebühr und Umlage des Stromverlustes. 

Aufnahmegebühr / einmalig ca: 100 €