Sie möchten
einen Kleingarten?
Der Bezirksverband hilft Ihnen gerne. 
Was sollten Sie wissen.
Jeder Verein ist eine Gemeinschaft.
Als Mitglied können Sie deshalb nicht alles machen, was
Sie möchten.
Es gibt Auflagen die befolgt werden müssen.
Dazu gehört unter
anderem.
Rücksichtnahme auf Ihren Gartennachbarn.
Die Ruhezeiten einhalten.
Laut Bundeskleingartengesetz § 1 ist die
kleingärtnerische Nutzung Pflicht.
Auf eine grobe Einhaltung der 1/3 Teilung ist zu
achten, das heißt,
1/3 Laube, Wege, Terrasse etc.,
1/3 Obst- und Gemüseanbau,
1/3 Sträucher, Zierpflanzen, Rasen.
Jede bauliche Veränderung am Gartenhaus darf erst nach
vorherigen schriftlichem
Antrag und Genehmigung ausgeführt werden.
Das Errichten eines Gewächshauses oder Gerätehauses
erfordert einen schriftlichen Antrag an den Vorstand.
Eine Kompostecke soll so angelegt werden,
dass sie den Nachbarn nicht stört oder durch
unangenehme Gerüche belästigt.
Die Entsorgung von Rasenschnitt
oder sonstigen Abfällen in den Außenbereich der Anlage
ist nicht erlaubt.
Das Anpflanzen von Nadelhölzern ist untersagt.
SAT- oder andere Antennen sind nicht erlaubt.
Verbrennen von Laub, Holz oder anderen Abfällen ist
strengstens verboten!
Das Aufstellen eines Schwimmbeckens ist verboten.
Der Kleingärtner verpflichtet sich an der
Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen.
Was kostet ein
Kleingarten jährlich. (ca: Preise aus dem Jahr 2010)
Pacht ca: 0,22 € / pro Qm und Jahr. Z.B. Garten 300 Qm
= 66.-€ plus Umlage für die Gemeinschaftsflächen.
Vereinsbeitrag ca : 50,00 €/Jahr
Versicherung / Gartenlaube
26,00 - 65,00 €/Jahr (Wert der Laube)
Wasser ca: 1,75 €/qm plus Grundgebühr und Umlage des
Wasserverlustes.
Strom ca: 0,25 €/KWh plus Grundgebühr und Umlage des
Stromverlustes.
Aufnahmegebühr / einmalig ca: 100 €