Informationen für neue Kleingärtner.
Liebe Gartenfreunde,
Sie möchten einen Kleingarten erwerben?
Schön, und das erwartet Sie!
Die Kleingärten bieten den Menschen die Gelegenheit zur körperlichen Betätigung an der frischen Luft. Gleichzeitig fördern sie das Verständnis für die Natur und den Umweltschutz und gewinnen gerade auch unter diesem Aspekt besonders bei jungen Familien an Beliebtheit.
Für Familien bieten die Kleingärten eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, Entspannung vom Arbeitsstress durch gesunde gärtnerische Betätigung und die Möglichkeit von Obst- und Gemüseanbau. Kinder können räumlich getrennt vom Straßenverkehr unbesorgt spielen und die Natur erfahren.
Für den Rentner oder Pensionär ist die Betätigung in seinem Garten eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit nach einem pflichterfüllten Arbeitsleben.
Durch die Zusammenführung von Menschen mit gleichen Interessen im Kleingartenverein werden die zwischenmenschlichen Beziehungen gefördert und im Vereinsleben erfolgreich praktiziert.
Das Zusammenleben im Kleingarten erfordert aber auch Regeln, die für die meisten Gartenfreunde selbstverständlich sind. Auch unterliegt das Kleingartenwesen dem Bundeskleingartengesetz.
Deshalb sollten Sie folgendes wissen:
Die Rücksichtnahme auf Ihren Gartennachbarn liegt in der Natur der Sache und ist in der Gemeinschaft unerlässlich.
Ruhezeiten, in der Regel wie auch in der Wohnung, sind einzuhalten.
Laut Bundeskleingartengesetz ist die kleingärtnerische Nutzung Pflicht.
Auf eine grobe Einhaltung der 1/3 Teilung ist zu achten, das heisst:
1/3 Laube, Wege, Terrasse etc., 1/3 Obst- und Gemüseanbau, 1/3 Sträucher, Zierpflanzen, Rasen.
Eine bauliche Veränderung am Gartenhaus bedarf eines schriftlichen Antrags und der Genehmigung. Die Errichtung eines Gewächs- oder Gerätehauses müssen ebenfalls genehmigt werden.
Die Kompostecke ist erwünscht, sie soll aber so angelegt werden, dass es den Nachbarn nicht stört oder durch unangenehme Gerüche belästigt.
Grünabfälle gehören in die Kompostecke oder Biotonne. Die Entsorgung sonstiger Abfälle innerhalb der Gartenanlage und in dem Außenbereich ist, wie im täglichen Leben auch, nicht erlaubt.
Nadelhölzer gehören in den Wald oder Ziergarten und sind im Kleingarten untersagt.
Gemäß der Emissionsschutzverordnung ist das Verbrennen von Laub, Holz oder anderen Abfällen nicht gestattet.
Schwimmbecken sind in einer Kleingartenparzelle nicht zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Aufstellung eines Kinderplanschbeckens.
In einer Kleingartenanlage gibt es viele Gemeinschaftsflächen die gepflegt werden müssen. Um die Kosten für unsere Kleingärtner gering zu halten muss hier jeder seinen Beitrag in Form von Gemeinschaftsarbeit leisten, in der Regel ca. 1 Std/Mon.
Was kostet ein Kleingarten jährlich, (ca. Preise aus dem Jahr 2015)
Die Pacht beträgt ca. 0,28 € / pro m² und Jahr. z.B. ein Garten mit 300 m² = 84.-€ plus
Umlage für die Gemeinschaftsflächen.
Der Beitrag für den Verein und übergeordnete Verbände beträgt ca. 5.- €/Mon.
Der Versicherungsbeitrag liegt bei 30,00 - 65,00 €/Jahr, je nach Wert und Ausstattung der Laube.
Wasser ca. 1,27 €/m³ zuzgl. rund 15.- € für Systemgebühr und Umlage des Wasserverlustes.
Strom ca. 0,27 €/KWh zuzgl. rund 15.- € für Grundgebühr und Umlage des Stromverlustes.
Aufnahmegebühr / einmalig 50.- bis 100.- €
Der einmalige Erwerb des Kleingartens, liegt je nach Alter und Bauweise der Laube sowie der Ausstattung des Gartens, in der Regel zwischen 2000.- und 8000.- €. Dies ist die Abstandssumme die an den Vorpächter zu zahlen ist und bei der Abgabe des Gartens einem selbst wieder zukommt.
Im Durchschnitt liegen die monatlichen Kosten je Kleingarten, abhängig von den individuellen Bedürfnissen, insgesamt zwischen 25.- und 55.- € incl. Bepflanzung.
Sie sehen,
im Vergleich mit vielen anderen Freizeitangeboten ist der Kleingarten eine sinnvolle und preiswerte Alternative. Auch die vielfach gescholtenen Regeln liegen in der Natur der Sache und haben ihren Sinn, im Zusammenleben in einer Gemeinschaft und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie wir sie im täglichen Leben überall finden.
Die eigene Parzelle ist ein erstrebenswertes Ziel!
Wir helfen Ihnen gerne beim Erwerb ihres eigenen Kleingartens.
Bitte wenden Sie sich an einen Verein in ihrer Wohnnähe oder an den
Bezirksverband der Kleingärtner
Eichendorffstr. 149a
46242 Bottrop
Kontakt:
Telefon: 02041 58966
E-Mail: BZV-BottropXYZ@T-Online.de (entferne XYZ)